Wertgutachten und Kanzleibewertungen

Wir ermitteln den Marktwert Ihrer Kanzlei oder Praxis

Für Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfer - u. Steuerberaterpraxen

Was benötigen wir für ein umfassendes Wertgutachten?

  • Vollständig ausgefüllter Fragenbogen für die Bewertung
  • Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 Geschäftsjahre
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) der letzten 3 Geschäftsjahre
  • Mitarbeiterübersicht (Alter, Qualifikation, Arbeitszeit, Gehalt)
  • Inventaraufstellung / Abschreibungsliste
  • Anonymisierte Aufstellung der Mandanten / Kunden
  • Übersicht über alle Dauerschuldverhältnisse
Kostenlos Beratungsangebot anfordern
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Sie erhalten ein schriftliches Angbeot auf Basis Ihrer Eckdaten sowie einen ausführlichen Fragebogen nebst Checkliste

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Wir erstellen innerhalb von
4- 5 Wochen Ihr Wertgutachten und klären während dieser Zeit alle offenen Fragen mit Ihnen

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Nach Fertigstellung erhalten
Sie ein schriftliches Gutachten zwischen 20 und 40 Seiten sowie eine ausführliche Erläuterung

Jochen Muth Unternehmensvermittlung GmbH

Jochen Muth Unternehmensvermittlung

Ihr Partner für Kanzlei- und Praxisbewertungen

Dipl.-Kaufmann (FH) Jochen Muth Ein geeigneter Ansprechpartner für die Bewertung von Wirtschaftsprüfer- bzw. Steuerberaterpraxen oder medizinischen Praxen, Apotheken und Krankenhäuser ist die JOCHEN MUTH Unternehmensvermittlung GmbH mit Sitz in Fulda. Das seit 1997 am Markt tätige Spezialunternehmen für Praxisvermittlung, das in Deutschland zu den führenden Vermittlern von Wirtschaftsprüfer- bzw. Steuerberaterpraxen und Rechtsanwaltskanzleien gehört, verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Betreuung von Praxiskäufen bzw. Praxisverkäufen und bei der Erstellung von Praxiswertgutachten.

Darüber hinaus bietet die JOCHEN MUTH Unternehmensvermittlung GmbH ein umfangreiches Angebot an Beratungsdienstleistungen rund um die Betreuung von Praxisnachfolgen. Hierzu zählen unter anderem die Optimierung des für eine Praxisnachfolge vorgesehenen Verkaufsobjekts hinsichtlich des beim Verkauf erzielbaren Verkaufspreises, die Betreuung einzelner Verhandlungsparteien bei Vertragsverhandlungen sowie die Begleitung von Praxiskäufern bei Kreditverhandlungen mit Banken. Zudem ermöglicht die JOCHEN MUTH Unternehmensvermittlung GmbH als Betreiber des Internetportals „mandatsvermittlung.de“ Steuerberatern den Zugang zu einzelnen Steuerberatungsmandaten. Nach Einschätzung des Unternehmensgründers, Dipl.-Kfm. Jochen Muth, hat sich die JOCHEN MUTH Unternehmensvermittlung GmbH mit diesem Vermittlungsangebot ein entscheidendes Alleinstellungsmerkmal erarbeitet, das sie von ihren Wettbewerbern unterscheidet.

Für die Ermittlung des Kanzleiwerts von Wirtschafts-prüfer-, Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien sind besondere Fachkenntnisse erforderlich

Ein Bewertungsgutachten gibt Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten Klarheit hinsichtlich ihres Kanzleiwerts

Es lassen sich verschiedene Anlässe unterscheiden, die dazu führen können, dass es sinnvoll oder sogar notwendig ist, den Wert einer Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Rechtsanwaltskanzlei festzustellen. So bietet es sich an, im Vorfeld des Verkaufs einer kompletten Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- bzw. Rechtsanwaltskanzlei oder zumindest einer Beteiligung an einer Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- bzw. Rechtsanwaltskanzlei, den Kanzleiwert mittels eines Wertgutachten für Kanzleien zu ermitteln, um auf diese Weise einen realistischen, am Markt erzielbaren, Verkaufspreis festlegen zu können. Im Rahmen des Verkaufsprozesses kann es aber auch für den potentiellen Käufer einer Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Rechtsanwaltskanzlei sinnvoll sein, die angebotene Kanzlei bewerten zu lassen, da er hierdurch vermeiden kann, vom Kanzleiinhaber durch einem überhöhten Kaufpreis übervorteilt zu werden. Neben dem Kanzleiverkauf kann die Ermittlung des Kanzleiwerts zudem auch beispielsweise bei einer Kanzleifusion oder der Ehescheidung eines Kanzleiinhabers erforderlich sein.

Den Wert einer Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Rechtsanwaltskanzlei konkret zu ermitteln, stellt dabei ein nicht zu unterschätzendes Unterfangen dar. Als problematisch erweist sich insbesondere, dass es nicht den „einen Kanzleiwert“ gibt, der für jeden Bewertenden zum gleichen Zeitpunkt in der gleichen Höhe vorliegt. Die Höhe des Kanzleiwerts hängt vielmehr davon ab, aus welcher Funktion heraus der Gutachter den jeweiligen Kanzleiwert ermittelt. Kommt dem Bewerter die Funktion eines neutralen Gutachters zu, dann hat er den Kanzleiwert mit nachvollziehbarer Methodik und unabhängig davon, welche Wertvorstellungen der Kanzleiverkäufer und der Kanzleikäufer haben, zu ermitteln. Wird der Bewerter als Schiedsgutachter tätig, dann hat er nicht nur ein neutrales Gutachten zu erstellen, sondern bei der Ermittlung des Kanzleiwerts auch auf einen Interessenausgleich zwischen den Parteien zu achten und einen fairen Einigungspreis festzulegen.

Beauftragen Sie ein individuelles Wertgutachten

Anders verhält es sich dagegen, wenn der Bewerter auftragsgemäß ein Gutachten für den Verkäufer oder den Käufer einer Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Rechtsanwaltskanzlei erstellt, um dem Auftraggeber mit dem Gutachten eine Grundlage für Verkaufs- oder Kaufverhandlungen zu liefern. Bei solch subjektiv parteiischen Gutachten werden vom Gutachter vorhandene Bewertungsspielräume zugunsten des Auftraggebers ausgelegt. Dies kann sowohl die Wahl des eingesetzten Bewertungsverfahrens, als auch die Aufbereitung der wertbestimmenden Faktoren betreffen. Wenn sowohl der Kanzleiverkäufer als auch der Kanzleikäufer ein subjektiv parteiisches Gutachten erstellen lassen und diese im Rahmen der Verkaufs- bzw. Kaufverhandlungen zur Untermauerung ihrer Verhandlungsposition nutzen, dann ergibt sich aus den in den Gutachten bestimmten Kanzleiwerten üblicherweise die in den Verhandlungen relevanten Preisober- und Preisuntergrenzen.

Um sicherzustellen, dass der Bewerter lediglich Bewertungsspielräume zugunsten des Auftraggebers ausnutzt und keine unrealistischen Zahlen ansetzt, ist dabei auf eine professionelle Arbeitsweise des Gutachters zu achten. Diese kann dann als gegeben angesehen werden, wenn er bei der Erstellung des Kanzleiwertgutachtens nicht nur die Vorgaben bzw. Empfehlungen der zuständigen Standesorganisationen berücksichtigt, sondern darüber hinaus die Wertermittlung auf der Basis der „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer durchführt.

Um einen sachgerechten Kanzleiwert bestimmen zu können, ist es von entscheidender Bedeutung, dass vom Bewerter zur Wertermittlung ein geeignetes Bewertungsverfahren eingesetzt wird. Aufgrund ihrer finanzwirtschaftlichen Fundierung und wegen der Vorgabe dieser Verfahren für die Erstellung von objektiven Unternehmensbewertungen durch deutsche Wirtschaftsprüfer, sind für die Bewertung gewerblicher Unternehmen solche Verfahren allgemein akzeptiert, die den Unternehmenswert auf der Basis der zukünftig von einem Unternehmen erzielbaren Einzahlungsüberschüsse (sog. „Ertragswert“) ermitteln (Ertragswertverfahren und Discounted Cash flow-Verfahren). In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass diese Verfahren bei der Bewertung von Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Rechtsanwaltskanzleien nur dann zweckmäßig sind, wenn es gilt, großen Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Rechtsanwaltsgesellschaften einen Wert beizumessen. Bei Einzelkanzleien und kleinen bis mittleren Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Rechtsanwaltssozietäten führen diese ertragswertorientierten Verfahren dagegen zu überhöhten, am Markt nicht erzielbaren Kanzleiwerten.

Von den Berufsständen und der Rechtsprechung für die Bewertung kleiner bis mittlerer Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien anerkannte Bewertungsmethode ist das Umsatzverfahren (auch: Umsatzwertverfahren). Ermittelt wird der Kanzleiwert bei diesem Verfahren, indem in der Vergangenheit nachhaltig erzielte, gewichtete Netto-Umsätze der Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Rechtsanwaltskanzlei mit einem kanzleispezifischen Multiplikator multipliziert werden und der Zeitwert des Sachvermögens der Kanzlei, abzüglich der Verbindlichkeiten, zuzüglich der Forderungen sowie der liquiden Mittel hinzugerechnet wird. Insbesondere die Ermittlung des sachgerechten Multiplikators erfordert besondere Fachkenntnisse, da sich hier geringe Wertvariationen stark auf den Kanzleiwert auswirken können.